Zusatzurlaub bei Bahnreisen

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Kleines Unternehmen

Unternehmen/Institution:

Allianz pro Schiene e.V.

Mobilitätsschlagworte:

Geschäftsreisen, Reiserichtlichtlinien

Teilnehmende:

bei 15 Mitarbeitenden:

2023 = 8 Nutzende

2024 = 6 Nutzende

Zeitraum:

ab 2023

Beschreibung:

Die am 9. Februar 2023 von allen Beschäftigten der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer (Arbeitnehmer) und dem Geschäftsführer (Arbeitgeber) unterschriebene Regelung sieht im Punkt IV 2 unter der Überschrift "Zusatzurlaub bei Bahnreisen" folgende Regelung vor:

"Wird für einen Erholungsurlaub mit mindestens sieben auswärtigen Übernachtungen die Bahn als Verkehrsmittel gewählt (Hin- und Rückreise), gewährt der Arbeitgeber auf Antrag einmal jährlich zusätzliche Urlaubstage:

  • 2 Tage bei einer Entfernung von mehr als 500 km zwischen Wohn- und Urlaubsort
  • 3 Tage bei einer Entfernung von mehr als 800 km zwischen Wohn- und Urlaubsort
  • 4 Tage bei einer Entfernung von mehr als 1.000 km zwischen Wohn- und Urlaubsort."

Dies ist keine klassische "Geschäftsreise"-Regelung, wie sie in der Climate Mobility Challenge 2024 als Kategorie vorgegeben wird, hat aber bei ganzheitlicher Betrachtung eine Schnittstelle zu einer "Geschäftsreise"-Regelung, weil die Bahnreise im Urlaub (wenn sie die oben genannten Bedingungen erfüllt) wie eine Geschäftsreise behandelt wird, indem der Arbeitgeber sie bezahlt (pauschal in Form von Sonderurlaub).

Veränderung:

Mitarbeitende nutzen häufiger die Bahn als Transportmittel statt des Flugzeuges und ohnehin mit der Bahn geplante Urlaube werden durch zusätzliche Destinationen kulturell vielfältiger und bereichernder.

Der CO₂-Ausstoß der Urlaubsreisen der Beschäftigten ist im Vergleich zu der Phase vor Einführung des Zusatzurlaubs gesunken. So ist unsere Pressesprecherin, ein Großbritannien-Liebhaberin, zum Beispiel dank der zugfreundlichen Regelung in der Betriebsvereinbarung im vergangenen Jahr zum ersten Mal durch den Eurotunnel nach Großbritannien gereist.

Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit der Regelung ist hoch. Das Instrument leistet neben der umweltpolitisch gewünschten CO₂-Reduktion auch einen signifikanten Beitrag zur Mitarbeiterbindung.

Die Beschäftigen sind stolz, dass sie bei einem Arbeitgeber arbeiten, der eine bundesweite Vorreiter-Rolle einnimmt und teilen diesen Stolz in vielen Gesprächen im beruflichen und privaten Kontext.

Siehe exemplarisch auch den Post von unserem Referenten Verkehrspolitik, der auf LinkedIn einen große Resonanz gefunden hat.

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